I Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV

Die komplett neu formulierte AbfAEV löst die Beförderungserlaubnisverordnung ab. Anders als bisher erfasst sie nun auch die Tätigkeiten der Händler und Makler von Abfällen. Die Verordnung enthält
Verfahrensvorschriften für die Anzeige (§ 53 KrWG) und zur Erteilung von Erlaubnissen (§ 54 KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.
Ausführliche Infomationen und das elektronische Anzeigeformular finden Sie unter www.sbb-mbh.de/info-zur-abfaev.html