Seit einiger Zeit häufen sich die Anfragen an Tischlereiunternehmen zur Prüfung der
Winterbeschäftigungs-Umlage durch die Agentur für Arbeit.
Um Fehler zu vermeiden und als Hilfestellung hat der Landesverband hat ein Antwortschreiben an die zuständige Behörde entworfen, welches unsere Mitgliedsbetriebe bei der Geschäftsstelle erhalten.